Die Spielgerätemanufaktur im Ruhrgebiet
Die Spielgerätemanufaktur
Ma·nu·fak·tu̱r Substantiv [die]
Ist ein kleinerer Betrieb, in dem die Produkte in Handarbeit gefertigt werden. Das Wort setzt sich zusammen aus den lateinischen Worten manus „Hand“ und facere „erbauen“, „tun“, „machen“, „herstellen“. In diesen Produktionsstätten kommen bereits seit dem Mittelalter Handwerker verschiedener Gewerke zusammen, deren unterschiedliche Fähigkeiten die Fertigung eines gemeinsamen Endprodukts zum Ziel haben.
In unserer Spielgerätemanufaktur ist das auch so, hier treffen viele verschiedene Gewerke von A wie Arborist bis Z wie Zimmermann zusammen, um gemeinsam individuelle Spielgeräte zu gestalten. Bei der Planung und Realisierung von Spielplätzen laufen die Fäden aus unseren anderen Betriebszweigen zusammen, da wird aus dem Baum z.B. ein Brett und die Gartengestaltung ermöglicht es ganze Spielanlagen von der Geländegestaltung bis hin zur richtigen Bepflanzung umzusetzen.
Unter dem Namen arbo-play bauen wir Spielgeräte nach der DIN EN 1176 für die öffentliche Nutzung z.B. für Kommunen, Kindergärten, Wohnungsbaugesellschaften, Freizeitparks, die Erlebnis-Gastronomie, etc., vorrangig aus splintfreiem Robinienholz, aber auch Eiche, Lärche und Douglasie können je nach Einsatzzweck zur Verwendung kommen um das Budget im vorgegebenen Rahmen zu halten.
Wir verfügen über ein breites Spektrum an Holzbearbeitungsmaschinen, die es uns teilweise ermöglichen das Holz direkt aus dem heimischen Wald zum fertigen Endprodukt zu verarbeiten. Aber wir arbeiten auch mit regionalen Sägewerken zusammen, und können so einen nachhaltigen Umgang mit dem Werkstoff Holz sicherstellen.
Wir verfügen über die Qualifikation „FLL/BSFH-Zertifizierter „Qualifizierter Spielplatzprüfer“ nach DIN 79161“. Damit stehen wir Ihnen für ein kompetentes Spielplatzmanagement zur Seite.
Zur Dokumentation erhalten Sie bebilderte Prüfberichte mit Normverweisen und Lösungsvorschlägen. Je nach Größe Ihres Spielgerätebestandes bieten wir Ihnen auch digitale Lösungen, zur übersichtlichen Verwaltung Ihrer Standorte. Sowie die Möglichkeit über eine Cloud, in der mehrere Nutzer auf die Datenbank zugreifen können, die Kontrollergebnisse, den Zustand der einzelnen Spielgeräte und erforderliche Maßnahmen abzurufen und dem aktuellen Zustand (z.B. nach erfolgten Reparaturen) anzupassen.
Kontrolle & Abnahme
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist durch den Gesetzgeber geregelt, dass der Spielplatzeigentümer für die technische Sicherheit auf seinen Anlagen verantwortlich ist. In der Spielplatzgerätenorm DIN EN 1176-Teil 7 sind die Anforderungen für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb festgelegt.
Dazu gehören:
  • visuelle Routine-Inspektion (täglich bis wöchentlich)
  • operative Inspektion (alle 1-3 Monate oder nach Vorgabe des Spielgeräteherstellers)
  • jährliche Hauptinspektion
  • Erstabnahme/ Endabnahme vor Freigabe (bei Neuanlagen oder Umbauten)
Wartung & Reparatur
Verschleiß durch intensive Nutzung, Vandalismus und der Zahn der Zeit setzen den Spielgeräten zu. Häufig können bei der Kontrolle bemängelte Spielgeräte durch gezielte Reparaturen verhältnismäßig kostengünstig erhalten werden. Mit Originalersatzteilen des Herstellers oder individuellen Anfertigungen können wir Ihre Spielgeräte wieder an die sicherheitstechnischen Anforderungen anpassen.
Kontakt
Kai Dröge
Inhaber
0209 60486551